Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.      GELTUNGSBEREICH

Nachfolgende Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber über Lagerung, Verwaltung sowie Bestellabwicklung und Versand von Werbemitteln durch uns sowie alle sonstigen Aufträge und Dienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bzw. dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

2.      LEISTUNGSERBRINGUNG

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

Die Werbemittel bestehen überwiegend aus Broschüren und Druckschriften in unterschiedlichen Formaten. Es werden aber auch Werbemittel in anderem Aggregatzustand eingelagert bzw. gepackt und versendet.

Wir lagern das vereinbarte Material entsprechend den schriftlichen Weisungen des Auftraggebers unter Beachtung der behördlichen, gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen, wobei sämtliche Artikel im Eigentum des Auftraggebers bzw. des anliefernden Dritten verbleiben. Unser gesetzliches Pfandrecht an den eingelagerten Werbemitteln bleibt hiervon unberührt.

Werbemittel, die nicht ständig zum Versand bereit stehen müssen, werden im Hochregallager aufbewahrt. Die Lagerung der Artikel erfolgt auf Europaletten (80 x 120 cm) mit einer Stapelhöhe von 110 cm.

Der Versand von Päckchen, Paketsendungen und Paletten erfolgt nach den Versandanweisungen des Auftraggebers. Die Versandanweisungen müssen uns in der Regel schriftlich erteilt werden, soweit sie sich nicht aus der Bestellung des Auftraggebers ergeben. Die Übermittlung der Versandanweisung per Telefax oder Email ist ausreichend.

Die Auslieferungen an den Endkunden sind für diesen kostenfrei. Uns trifft keine Pflicht zum Einzug etwaiger Versandkosten, auch wenn wir den Versand organisiert oder selbst durchgeführt haben.

3.      MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat uns so früh wie möglich alle notwendigen Informationen über anzuliefernde Werbemittel und sonstige Waren hinsichtlich Mengen, Lieferanten, Lieferterminen und Verpackungseinheiten schriftlich bekannt zu geben. Dasselbe gilt für alle sonstigen Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, auch wenn sie erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

Ebenso hat der Auftraggeber die gewünschte Versandart sowie Empfängeradressen jeweils rechtzeitig  mitzuteilen. Wir haften nicht für Verzögerungen und verspätete Auslieferungen, die aus der nicht zeitgerechten Mitteilung aller Lieferdaten durch den Auftraggeber resultieren.

Nach Eingang der von uns bestätigten Lieferscheine und Wareneingangsmeldungen sowie Musterexemplare ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zu prüfen und den Weiterversand frei zu geben.

Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, seine Empfänger bzw. Endkunden zu veranlassen, die angelieferten Werbemittel, falls im normalen Geschäftsgang erforderlich, unverzüglich zu untersuchen und Schäden oder Fehllieferungen unverzüglich bei uns zu rügen. Unterbleibt die Schadensfeststellung und die Mitteilung der Schadenshöhe, führt dies zum Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche oder Versicherungsleistungen. 

4.      MÜNDLICHE AUSKÜNFTE; REPORTING

Fernmündliche Auskünfte von uns sind erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Haben wir die Ergebnisse unserer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von unseren Mitarbeitern sind stets unverbindlich.
Das Reporting, bestehend aus einer permanenten und differenzierten Erfassung aller für den Auftraggeber relevanten Bestands-, Lagerhaltungs- und Versanddaten sowie weiterer relevanter statistischer Daten wird vor Vertragsbeginn zwischen dem Auftraggeber und uns nach Umfang und Turnus festgelegt. 

5.      ANLIEFERUNGEN; GEFAHRÜBERGANG

Alle Werbematerialien werden vom Auftraggeber oder den mit der Herstellung von ihm beauftragten Firmen verzollt frei Rampe in unserem Lager angeliefert.

Wir prüfen den Wareneingang entsprechend dem vereinbarten Prüfverfahren (Stichprobenprüfung), versehen die Lieferscheine mit einem Prüfungsvermerk und schicken jeweils das Original zusammen mit einer Kopie der Wareneingangsmeldung und einer jeweils zu benennenden Anzahl von Musterexemplaren an den Auftraggeber.

Sollte ein Lieferant nicht auftragsgemäß oder nicht rechtzeitig liefern bzw. Sendungen in Bezug auf Paletten oder sonstiger Anzahl von Einheiten nicht mit den Auftragsinformationen übereinstimmen, werden wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Offenkundige Mängel werden von uns dem Auftraggeber sofort mitgeteilt, versteckte oder erst später festgestellte Mängel unmittelbar nach deren Entdeckung.

Wir haften nicht für die Qualität und Ausführung der Werbematerialien; die Verantwortlichkeit hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber, seinen Lieferanten bzw. deren Subunternehmern.

Vom Zeitpunkt der Annahme des Werbematerials bis zur bestimmungsgemäßen Übergabe an Paketdienst, Spedition oder sonstige Frachtführer sind wir für den Verlust und die Beschädigung der in unserem Betrieb eingelagerten Waren verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten. 

Wir haften im Rahmen des für den jeweiligen festgelegten Wareneingangs-Prüfverfahrens, wobei eine eventuelle Inventurdifferenz von 3% unberücksichtigt bleibt. 

6.    LAGERUNG

Wir sind verpflichtet, das Material sachgerecht je nach Beschaffenheit zu lagern, zu erhalten und die weiteren vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit während unserer üblichen Geschäftszeiten vom Zustand der eingelagerten Waren durch Besichtigung und Probenahmen unterrichten.

Wir versichern die eingelagerten Waren auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl sowie vor seiner Herausgabe zum Versand unter Umständen gegen Transportschäden. 

7.    ANNAHMEVERZUG UND UNTERLASSENE MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von uns angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach vorstehender Ziffer 4 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn wir von unserem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. 

8.      VERSAND

Soweit nichts anderes vereinbart oder vom Auftraggeber vorgegeben ist, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten, wobei der Versand im Normalfall per Post, Paketdienst oder Spedition, bei entsprechender Anforderung auch per Express erfolgt. 

9.    VERGÜTUNG; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Monatlich wird eine Sammelrechnung über die während dieses Zeitraums erbrachten Einzelleistungen erstellt.

Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. 

10.   NACHERFÜLLUNG

Ist eine Bestellung durch uns fehler- oder mangelhaft ausgeführt worden, werden wir Ersatzlieferungen im Regelfall am kommenden Arbeitstag vornehmen. Wünscht der Auftraggeber im Einzelfall eine kürzere Reaktionszeit, hat er uns hierauf bei Vertragsabschluss ausdrücklich hinzuweisen. 

11.   HAFTUNG

Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht  nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Dieser ist in der Regel nicht höher als der 2-fache Auftragswert unserer Eigenleistung. Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftung, hat er uns dieses bei Vertragsabschluss mitzuteilen, damit wir auf seine Kosten für eine weitergehende Risikoabdeckung Vorsorge tragen. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen wird für leichte Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Dies gilt nicht für unsere Haftung als Lagerhalter, die jedoch in jedem Fall der einfachen Fahrlässigkeit ebenfalls auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt ist.

Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt unsere etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 

12.   GEHEIMHALTUNG

Wir verpflichten uns, alle uns zur Kenntnis kommenden Betriebsvorgänge und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis zu geben.

13.   VERJÄHRUNG

Ansprüche auf Schadensersatz, auch wegen der Verletzung von Nebenpflichten, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem wir entweder dem Auftraggeber den Verlust oder die Beschädigung der Waren angezeigt oder wir diese bestimmungsgemäß an Paketdienst, Spedition oder sonstigen Frachtführer übergeben haben. Diese Beschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

14.   GERICHTSSTAND; ANWENDBARES RECHT; TEILUNWIRKSAMKEIT

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuss. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

9. Februar 2022